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EU-Richtlinien gegen Diskriminierung

Richtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000: Die Richtlinie regelt, dass niemand wegen seiner Rasse bzw. ethnischen Herkunft benachteiligt werden darf. Sie gewährt Schutz gegen Diskriminierungen in Beschäftigung und Ausbildung, Bildung, Sozialschutz (einschließlich sozialer Sicherheit und Gesundheitsdienste), soziale Vergünstigungen, Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisation und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, einschließlich von Wohnraum.

Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000: Sie zielt auf die Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung. Diskriminierung ist nach dieser Richtlinie insbesondere dann verboten, wenn sie an Religion oder Weltanschauung, an eine Behinderung, das Alter oder die sexuelle Orientierung anknüpft.

Richtlinie 202/73/EG vom 23. September 2002: Diese Richtlinie wendet sich gegen geschlechtsbedingte Benachteiligung im Beruf und bei der Berufsausbildung und erweitert den Schutz vor Benachteiligungen, den eine ältere Richtlinie gewährt.

2004/113/EG vom 13. Dezember 2004: Diese Richtlinie schützt vor Benachteiligung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.

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