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Antidiskriminierungsgesetz

Was lange währt, wird noch lange nicht gut. Zwar wird wohl noch in diesem Jahr - unter massivem Druck der EU - das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" in Kraft treten. Das Gesetz soll Benachteiligungen aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Orientierung Einhalt gebieten. Doch nicht alle Erwartungen an die Rechtsvorschrift werden erfüllt. Die kurzen Klagefristen und das Fehlen eines Verbandsklagerechts zeichnen sich jetzt schon als Manko des Gesetzes ab.

Das Gesetz von A bis Z

Kernstück des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Bereichen einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung haben.

Nun sind die Länder am Zug

Das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen des Bundes bringt die Länder unter Zugzwang. "Die Bundesländer müssen nachziehen, da wichtige Bereiche ausschließlich Länderkompetenz sind", so Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen. Durch die föderale Struktur Deutschlands habe fast jede Bestimmung des Bundes ihre Entsprechung auf Landesebene.

Das Bundesgleichstellungsgesetz – Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung

Der 1. Mai 2002 war ein Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland: Das Bundesgleichstellungsgesetz ist in Kraft getreten. Sein Kernstück ist "die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit".

Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern

Der Bund und zahlreiche Länder haben mittlerweile ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Doch oft bleiben Fragen. Wer sind dann die korrekten Ansprechpartner? In der Regel sind sie in den Sozialministerien zu finden. Ausnahme: Bei den Bestimmungen zur „Barrierefreien Informationstechnik“ sind oft andere Ministerien zuständig. Die Aktion Mensch fasst den Stand der Dinge zusammen und benennt die Ansprechpartner nach Bund und Ländern sortiert.

Kein Weg zurück

Nicht sehr originell, das mit den großen Fußstapfen, in die die neue Behindertenbeauftragte der Bundesregierung treten wird. Doch der ebenso engagierte wie anerkannte Vorgänger von Karin Evers-Meyer hinterlässt in der Tat beachtliche Fußabdrücke: Karl Hermann Haack hatte Schuhgröße 48, sie 38. "Mit so großen Füßen läuft man vielleicht anders", sagt sie, "aber die Richtung ist dieselbe."

Karl Hermann Haack nimmt Abschied

Der Bundestag ist gewählt. Gespräche über mögliche Koalitionen und die dazugehörigen Personen sind im vollen Gange. Einer nimmt ganz sicher Abschied von der politischen Bühne: Karl Hermann Haack, sieben Jahre Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

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