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Diese Seiten sind mit den Inhalten der behindertenpolitischen Geschehnisse der letzten Jahre auf dem Stand April 2007 eingefroren. Alle aktuellen Informationen zu behindertenpolitischen Themen finden Sie unter dieGesellschafter.de.
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Sie sind hier: Aktion Grundgesetz, Gleichstellung, Landesgleichstellungsgesetz Gleichstellungsgesetze in Bund und LändernDer 1. Mai 2002 war ein Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland: Das Bundesgleichstellungsgesetz trat in Kraft. Damit hatte auch die Aktion Grundgesetz ihr erstes Etappenziel erreicht. Ohne sie hätte es das Gesetz wohl nicht gegeben. Bis 2002 hatten nur die Länder Berlin und Sachsen-Anhalt ein Gleichstellungsgesetz. Die meisten Bundesländer warteten auf das Bundesgesetz und zogen mit einem Landesgleichstellungsgesetz nach Vorbild des Bundesgesetzes nach. Wichtig für die von den Gesetzen und den weiterführenden Verordnungen betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen, aber auch für Medien, Agenturen und Unternehmen sind die korrekten Ansprechpartner. Diese sind in der Regel in den Sozialministerien zu finden. Ausnahme: Bei den Bestimmungen zur „Barrierefreien Informationstechnik“ sind oftmals andere Ministerien z.B. Inneres oder Finanzen zuständig. Zudem haben der Bund und die meisten Bundesländer mittlerweile Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte.
Aktueller Stand der Gesetzgebung |
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