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Diese Seiten sind mit den Inhalten der behindertenpolitischen Geschehnisse der letzten Jahre auf dem Stand April 2007 eingefroren. Alle aktuellen Informationen zu behindertenpolitischen Themen finden Sie unter dieGesellschafter.de.
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Sie sind hier: Aktion Grundgesetz, Gleichstellung, Von A bis Z Das Gesetz von A bis ZKernstück des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Bereichen einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung haben. Barrierefreiheit Behinderten Menschen soll ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu nutzen. Bau- und Verkehrsbereich Neue Gebäude des Bundes müssen künftig rollstuhlgeeignet sein. Zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs sollen Neufahrzeuge und neuen Verkehrsanlagen so gestaltet werden, dass behinderte Menschen diese ohne besondere Erschwernisse in der allgemein üblichen Weise selbständig nutzen können. Im Nahverkehrsplan wird künftig festgelegt, wie schrittweise etwa bei Haltestellen und Fahrzeugen künftig eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erreicht wird. Auch die Deutsche Bahn AG soll in Zukunft nach Anhörung des Deutschen Behindertenrates ein Programm aufstellen, das Bahnanlagen und Fahrzeuge für behinderte Menschen möglichst barrierefrei erreichbar sind (z.B. durch Aufzüge, Rampen, Fahrzeuglifte, Behindertentoiletten). Belange behinderter Frauen Das Gleichstellungsgesetz trägt dem Frauenfördergrundsatz Rechnung, indem die Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und besondere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung behinderter Frauen zulässig sind. Künftig wird es nicht mehr möglich sein, dass eine Behörde die Ausübung des Berufs wegen einer Behinderung untersagt. Gebärdensprache Künftig haben Hörbehinderte das Recht, im Verwaltungsverfahren mit allen Bundesbehörden in Gebärdensprache zu kommunizieren. Hierfür tragen die Behörden die Kosten. Verbesserungen sieht das Gesetz auch für Sehbehinderte vor: Sie können Bescheide auf Wunsch in Brailleschrift oder auf einem Tonträger erhalten. Informationstechnik Ziel ist es, die Benutzeroberfläche so zu gestalten, dass vor allem Sehbehinderte und Blinde Zugang zum Internet haben. Für die freie Wirtschaft soll die Bundesregierung insoweit den Abschluss von Zielvereinbarungen fördern. Bundesdienststellen erhalten darüber hinaus konkrete Vorgaben, ihre Internetangebote barrierefrei zu gestalten. In der Praxis kann dies z. B. bedeuten, Graphiken, Bilder, multimediale Darstellungen und Animationen durch ergänzende Texte zu erläutern. Verbandsklagerecht Anerkannte Verbände behinderter Menschen können direkt als Verband unabhängig von einem bestimmten Einzelfall klagen, um die Gleichstellung behinderter Menschen durchzusetzen. Wahlen Blinde Menschen sollen künftig mit Hilfe von Wahlschablonen bei Bundestagswahlen wählen können. Sie sind beim Ausfüllen des Wahlzettels nicht mehr auf eine Hilfsperson angewiesen, sondern schaffen dies mittels Schablone alleine. Wahllokale sollen möglichst barrierefrei zugänglich sind. Die Aktion Grundgesetz als gemeinsame politische Kommunikations- und Aktionsplattform eignet sich sehr gut, um der prinzipiellen Forderung nach Einbeziehung, Berücksichtigung und Mitgestaltung Ausdruck zu verleihen. Diese Chance möchten wir nutzen und gemeinsam mit den Bundesverbänden der Behindertenhilfe- und selbsthilfe an die Öffentlichkeit treten. Derzeit wird an einer entsprechenden Kampagne gearbeitet. Auch der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai wird von vielen Aktionsgruppen genutzt, um sich mit den Sozialreformen und der Frage "Was ist sozial" auseinander zu setzen. An einem gemeinsamen Motto arbeiten wir noch und werden es Ihnen wegen der laufenden Vorbereitungen erst Mitte März vorstellen können. |
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