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Sie sind hier: Aktion Grundgesetz, Gleichstellung, Länder am Zug Nun sind die Länder am ZugDas Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen des Bundes bringt die Länder unter Zugzwang. "Die Bundesländer müssen nachziehen, da wichtige Bereiche ausschließlich Länderkompetenz sind", so Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen. Durch die föderale Struktur Deutschlands habe fast jede Bestimmung des Bundes ihre Entsprechung auf Landesebene. "Konkret geht es zum Beispiel um die Übertragung der Bundesbestimmungen zum Bauen in die Landesbauordnungen", erklärte der Richter am Sozialgericht Bremen auf einer Tagung der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion der Grünen in Düsseldorf. Beispiel Gaststätten: So sei der Bund zwar für die Erteilung der Schanklizenz zuständig, die konkreten Bauauflagen seien jedoch Ländersache. Weitere Bereiche sind laut Frehe die Landesstraßengesetze, die Gesetze zum öffentlichen Personennahverkehr sowie der komplette Kultusbereich von den Gesetzen über Kindergärten und Horte über die Schule bis hin zu Hochschul- und Weiterbildungsbestimmungen. Ebenso wünschenswert sei die Übernahme der Definition von Barrierefreiheit sowie des Verbandsklagerechtes. "Ohne die Länder bleibt das Bundesgesetz ein Torso", sagte Frehe offen. Die Länder tun sich bislang schwer mit der rechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Als einziges Bundesland verfügt bislang Berlin über ein entsprechendes Gesetz. Die anderen üben sich in "abwartender Zurückhaltung", wie es Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3 kürzlich formulierte. Die Düsseldorfer Tagung zeigte mögliche Gründe. Auf der einen Seite beobachten die Länder genau, welche Regelungen das Gleichstellungsgesetz des Bundes treffen wird - und welche nicht. Auf der anderen Seite müssen Diskussionen, die auf Bundesebene bereits vor Jahren geführt wurden, in den Ländern erst noch angestoßen werden. So wurde Uli Burmeister, immerhin Referent beim nordrhein-westfälischen Bauminister Michael Vesper, in einem Workshop „kalt“ von der Frage erwischt, wer denn nun klagen könne, wenn ein Neubau gegen Auflagen zur Barrierefreiheit verstoße. Hannelore Loskill vom Bund zur Förderung Sehbehinderter half Burmeister aus der Klemme: „Wir brauchen auch in NRW ein Verbandsklagerecht.“ |
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