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Arbeit, Existenzsicherung und Schutz vor Benachteiligung – dies sind die zentralen Anliegen von sechzehn Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe an die künftige Bundesregierung. Voraussetzung hierfür sind nach Meinung der Verbände der Erhalt des Sozialstaats und die Förderung einer solidarischen Gesellschaft.
Die Partei, die nach dem 18. September das Regierungsamt antritt, sollte diese und andere Forderungen erfüllen:
Existenzsicherung
Die Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe nennen als zentrales gemeinsames Anliegen den Erhalt und die finanzielle Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme. Die in der Bundesrepublik jüngst vollzogenen tiefen Einschnitte in diesem Bereich belasteten Arbeitslose und sozial schwache Gruppen, vor allem aber auf Sonderleistungen angewiesene Menschen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung schätzt, dass - bedingt durch demografische Entwicklungen - der Anteil der Bevölkerung, der von Behinderungen betroffen ist, steigen werde. Schon in den nächsten Jahren sei daher ein finanzieller Mehraufwand von mindestens drei Milliarden Euro notwendig – allein in der Eingliederungshilfe.
Um die bedarfsdeckenden Leistungen für behinderte Menschen bundesweit einheitlich zu verankern, fordern der Sozialverband VdK Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) ein Bundesleistungsgesetz. Darin sollten die geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuch (SGB) XII (Eingliederungshilfe) und die Pflegeversicherung zusammengefasst werden. Der BeB will so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern. Gemeinsam mit der Lebenshilfe und dem BeB unterstützen der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (BvKM), der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV), der Freundeskreis Camphill und die BundesElternVereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie die Einführung eines vom Bund (mit-) finanzierten monatlichen Teilhabegeldes für behinderte Menschen. Mit Hilfe dieses pauschal vergebenen Nachteilsausgleiches soll eine Abhängigkeit von der Finanzkraft der Kommunen verhindert werden. Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen(ForseA) fordert dagegen ein einkommens- und vermögensunabhängiges Nachteilsausgleichsgesetz. Dieses soll eine Assistenz, d.h. personelle Hilfen, für behinderte Menschen ermöglichen - ohne Abhängigkeit von der Sozialhilfe.
Darüber hinaus sollte die kommende Bundesregierung nach Ansicht des Deutschen Behindertenrates (DBR) die Pauschbeträge für Behinderte im Einkommenssteuergesetz so anpassen, dass ein realitätsnaher Ausgleich für Menschen mit Behinderungen möglich wird. Die Freibeträge seien seit 1975 nicht angeglichen worden.
Im Bereich der Grundsicherung fordern die Verbände mehr Sicherheit und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen. So verlangt der Paritätische Wohlfahrtsverband bei der Errechnung des Existenzminimums eine „seriöse“, wissenschaftlich fundierte Bemessung der Regelsätze durch unabhängige Fachleute. Die Berechnungen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung seien in der Vergangenheit „in manipulativer Weise kleingerechnet“ worden, um Kosten zu sparen. Für die neue Legislaturperiode will der Wohlfahrtsverband eine Erhöhung um 19 Prozent erreichen, um den Grundbedürfnissen der Empfänger zu genügen. Der Deutsche Caritasverband (DCV) plädiert dafür, besondere Lebensumstände wie schwere Krankheiten oder Behinderungen bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung hält es der DCV für nötig, die Sozialhilfesätze generell anzuheben und die Lohnnebenkosten für gering Qualifizierte zu senken. Der Deutsche Behindertenrat möchte das Steuer- und Wirtschaftsrecht so ändern, dass die großen Kapitalgesellschaften verstärkt durch Steuerzahlungen zum Gemeinwohl beitrügen. Für behinderte Mütter und Väter sollte eine gleichberechtigte Teilhabe an der Erziehung dadurch ermöglicht werden, dass ihnen ein Rechtsanspruch auf Elternassistenz eingeräumt wird.
Gesundheit
In der Gesundheitsversorgung sehen die Verbände dringenden Bedarf an Qualitätssicherung und finanzieller Entlastung der Patienten. Ein Gesetz zur möglichen Gewährung von Sozialleistungen nach Kassenlage lehnen sie ab. Stattdessen wünschen sie sich eine Präzisierung ihrer Beteiligungsrechte an den Ärzte- und Krankenkassengremien sowie den Gesetzesvorhaben der Gesundheitspolitik und mahnen die Beibehaltung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an. Darüber hinaus müssten die Kosten für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Therapien auch und gerade für Menschen mit Behinderungen erstattet werden. Die durch das GKV-Modernisierungsgesetz eingetretenen Belastungen sollten zurückgenommen bzw. zumindest durch eine Härtefallregelung ergänzt werden.
Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) kritisiert zudem die hohen Zuzahlungen, die Schwerhörige zur Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln wie Hörgeräten leisten müssen. Laut DSB orientieren sich die Festbeträge der Krankenkassen an einem technischen Standard, der veraltet ist und decken daher nicht die Kosten für moderne Technologien.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert ein Patientenrechtegesetz, in welchem die Ansprüche der Patienten eindeutig geregelt sind. Weiter sollten Kranken- und Pflegeversicherung zu einer umfassenden Bürgerversicherung zusammengelegt werden, in die alle nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzahlen. Die Einführung einer sogenannten Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) ist für den SoVD unsozial, da eine Entlastung der hohen Einkommen einer unverhältnismäßig großen Belastung der mittleren und kleinen Einkommen gegenüber stünde.
Die Verbände betonen die Bedeutung von Prävention und Rehabilitation für die gesellschaftliche Gesundheitsversorgung. So setzt etwa der SoVD auf Rehabilitationsförderung, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern bzw. zu vermindern. Selbsthilfeprojekte sollten gefördert und pflegende Angehörige unterstützt werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) wollen die Schulung lebenspraktischer Fähigkeiten für Erblindete als Leistung der GKV im SGB V verankern. Die Schulungen gehörten zu den notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen, würden jedoch bis heute von den gesetzlichen Krankenkassen nicht als Pflichtleistung anerkannt.
Zur Verbesserung der allgemeinen Qualität gesundheitstherapeutischer Maßnahmen empfiehlt die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Krebsselbsthilfe im DPWV die Förderung der sogenannten Therapieoptimierungsstudien. Damit neue Medikamente und Verfahren, deren Nutzen gesichert ist, den Patienten rasch zugänglich gemacht werden können, fordert die BAG außerdem eine Beschleunigung der Zulassungsverfahren. Weitgehend einig sind sich die Verbände auch in der Forderung, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von sechzehn auf sieben Prozent herabzusetzen. Dies sei in anderen europäischen Ländern seit langem üblich und würde vor allem chronische Patienten erheblich entlasten.
Der BVKM und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) fordern Verbesserungen im Bereich der Pflegeversicherung. Hier mangele es an einem ganzheitlichen, den häuslichen Charakter stationärer Pflege berücksichtigenden Pflegebegriff. Dieser müsse so korrigiert werden, dass die aus dem an körperlichen Einschränkungen ausgerichteten Pflegebegriff resultierenden Benachteiligungen für geistig behinderte, psychisch kranke und demente alte Menschen aufgehoben würden.
Überdies setzt sich der SoVD dafür ein, dass verstärkt alternative Wohnformen für pflegebedürftige Menschen ausgebaut werden. Zu einer effektiveren und menschenorientierteren Behandlung trügen auch entspanntere Arbeitsverhältnisse und bessere Kommunikation zwischen Ärzten und Pflegepersonal bei, wie die BAG Krebsselbsthilfe vermerkt. Dem behandelnden Personal wäre es dann möglich, sich intensiver mit den Patienten auseinander zu setzen.
Forschung
Der Deutsche Behindertenrat fordert, Forschung und Praxis der modernen Biomedizin verantwortlich zu begrenzen. Er verlangt, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik und Stammzellenforschung beizubehalten, sowie einen klaren Embryonenschutz. Klonen - sei es zu therapeutischen oder zu Reproduktionszwecken - lehnt der DBR ab. Auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe spricht sich gegen Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik aus. Die „gesellschaftliche und rechtliche Stellung behinderter Menschen“ sei „auch unter dem Entwicklungsdruck der modernen Medizin“ zu gewährleisten.
Der Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband und die BAG Krebsselbsthilfe setzen sich für die Förderung der medizinischen Forschung auf dem Gebiet der Rheuma- und Krebsforschung ein. Auch geschlechterspezifische Aspekte dürften hierbei nicht außer Acht gelassen werden.
Schutz vor Benachteiligung
Die Verbände sind sich einig, dass die Durchsetzung von Barrierefreiheit Aufgabe der Gesellschaft ist und von dieser als grundlegendes Prinzip zur Umweltgestaltung angenommen und praktiziert werden sollte. Das existierende Behindertengleichstellungsgesetz müsse durch weitere Vorschriften, z.B. den Eisenbahnbau und den öffentlichen Personennahverkehr betreffend, ergänzt werden.
Daneben sprechen sich neun der insgesamt sechzehn Organisationen nachdrücklich für ein umfassendes und wirksames Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) aus. Dieses müsse über das ADG der Europäischen Union hinaus die zivilrechtlichen Ansprüche behinderter Menschen verteidigen und diese vor Benachteiligungen schützen. Es sollte ein rechtswirksames Instrument für behinderte Menschen darstellen, um sich beispielsweise gegen pauschale Ausschlüsse von privaten Versicherungen und von ihnen erhobene Risikozuschläge zur Wehr setzen zu können, erklären die Blinden- und Sehbehindertenverbände DBSV und DVBS. Darüber hinaus spricht sich die Initiative Weibernetz dafür aus, den Schutz behinderter Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt gesetzlich in Form eines Rechtes auf gleichgeschlechtliche Pflegepersonen zu untermauern.
Arbeitspolitik
In der Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit sehen die Verbände eine der zentralen Aufgabe der neuen Bundesregierung.
Dabei stehen für den SoVD sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Vordergrund. Sozialversicherungsfreie Beschäftigungen wie Minijobs und Ein-Euro-Jobs müssten abgeschafft und Schwarzarbeit bekämpft werden. Nur so könne durch Steuereinnahmen die Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme gewährleistet werden.
Da der Einstieg in den Beruf für Menschen mit Behinderungen eine besondere Hürde darstellt, ist für diese nach Ansicht des DBR eine effiziente Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit dringend notwendig. Berufliche Rehabilitation und Integration sollten gezielt gefördert werden. Eine erfolgreiche Vermittlung schwerbehinderter Menschen könne aber nur durch speziell geschultes Personal stattfinden, so der Deutsche Schwerhörigenbund.
Um mehr Beschäftigung für gering Qualifizierte zu schaffen, schlägt der Deutsche Caritasverband die Methode der „Kombi-Löhne“ vor. Diese könnten über den Niedriglohnbereich den Wiedereinstieg auf den Arbeitsmarkt erleichtern. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der VdK fordern die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf vollwertige berufliche Ausbildung oder Umschulung. Betriebe sollten durch Förderprogramme motiviert werden, vor allem benachteiligten Jugendlichen Ausbildungsmöglichkeiten zu bieten. Der DPWV bemängelt in diesem Zusammenhang die Handhabung der Bundesagentur, den Ausbildungsvorrang Jugendlicher über Arbeitsgelegenheiten zu unterlaufen. Stattdessen sollte ihnen ungehinderter Zugang zu allen im SGB II verankerten Eingliederungsleistungen gewährt werden.
Politische Teilhabe
Die Europäische Union sollte nach Ansicht der Verbände stärker in ihrer Wirkung als Wertegemeinschaft gesehen werden und sich umgekehrt selbst der damit verbundenen Verantwortung stellen. Dazu gehöre, soziale Konsequenzen von Kommissionsentscheidungen zu bedenken, so der DPWV. Innenpolitisch verlangen die Verbände mehr Transparenz und fordern, an politischen Prozessen stärker beteiligt zu werden. Der DBR macht auf die besondere Bedeutung gemeinwohlorientierter Dienstleistungen für die Gesellschaft aufmerksam. Ehrenamtliche Tätigkeit sollte entsprechend gefördert werden. Es sollte zum Beispiel über einen Aufwendungsersatz wie die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzung beraten werden.
Von Johanna Böttges