Archiv 2004
Pflegeversicherung
10 Jahre nach ihrer Einführung: Stillstand in der Pflege
Alle Parteien sind sich einig: Die Pflegeversicherung muss
reformiert werden! Umfang und Qualität der Leistungen sollen erhalten bleiben,
die Finanzierung soll langfristig gesichert werden, der besonderen Situation
von Familien Rechnung tragen und generationengerecht sein. Das Problem "Reform
der Pflegeversicherung" wird von allen Seiten angepackt, aber nicht gelöst.
Sichtbar wird eine Chronologie des Scheiterns.
Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wurde als
Aufgabe der Bundesregierung in die Koalitionsvereinbarungen von 1998 und 2002
aufgenommen. Wesentliche Veränderungen wurden jedoch ausschließlich in der
letzten Legislaturperiode bewirkt: durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz
und das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz, die beide zum 1. Januar 2002 in Kraft
traten.
Mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) reagierte
der Gesetzgeber auf Medienberichte über Missstände in der Pflege. Ziel des
Gesetzes: Sicherung, Weiterentwicklung und Prüfung der Pflegequalität. Ein
neues Prüfinstrument, der Leistungs- und Qualitätsnachweis, soll häufigere
Überprüfungen bewirken. Eine Pflegeeinrichtung soll nur dann ein Entgelt für
Pflegeleistungen mit den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger)
verhandeln dürfen, wenn sie einen solchen Prüfnachweis vorlegt. Anforderungen
an diesen Nachweis sollten in einer Pflege-Prüfverordnung geregelt werden.
Diese Verordnung wurde zwar von der Bundesregierung beschlossen, der Bundesrat
hat ihr jedoch im September 2002 seine Zustimmung verweigert. Eine Mitte 2003
als Alternative zur Pflege-Prüfverordnung diskutierte gesetzliche Regelung ist
über einen ersten Entwurf nicht hinausgekommen. Somit können
Pflegeeinrichtungen die gesetzlich geforderten Leistungs- und
Qualitätsnachweise nicht vorlegen und Pflegekassen und Sozialhilfeträger können
sie nicht verlangen.
Die Pflegeversicherung hat Verbesserungen für
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gebracht, dabei aber Menschen mit
geistigen und psychischen Behinderungen sowie Altersdemenzen erheblich
benachteiligt. Das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz sollte diese Benachteiligung
ausgleichen. Leider beschert es nur einem eng begrenzten Personenkreis mit
erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf einen geringfügigen
Finanzierungsbeitrag von bis zu 460 Euro pro Jahr – für zusätzliche
Betreuungsleistungen. "Die Früherkennung, Prävention, Behandlung und Betreuung
Demenzkranker in Deutschland weist Defizite auf und muss verbessert werden.
Darin waren sich alle Fraktionen im Familienausschuss einig", war einer
Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 3. März 2004 zu entnehmen. "Auf
Vorschlag der Grünen wollen alle Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag das
Problem stetig zunehmender demenzieller Erkrankungen angehen. Bislang liegen
getrennte Anträge der Koalition, der Union und der FDP vor." So wird das
Problem vertagt und die Benachteiligung von Menschen mit geistigen und
psychischen Behinderungen sowie Altersdemenzen konserviert.
Man bewegt sich, aber man kommt nicht von der Stelle. Schuld
daran sind die Finanzen der Pflegeversicherung. Das jährliche Beitragsaufkommen
reicht nicht mehr zur Finanzierung der Leistungen. Jährlich steigende Defizite
zehren die anfangs angesammelten Überschüsse langsam auf. Kommissionen sollten
Vorschläge zur langfristigen Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme
erarbeiten. Vor einem Jahr wurde die Rürup-Kommission im Auftrag der
Bundesregierung und die Herzog-Kommission im Auftrag der CDU tätig. Ihre
Reformvorschläge wurden breit und kontrovers diskutiert. Am 21. Oktober 2003
berichtete die Presse über ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für
Gesundheit und Soziale Sicherung zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.
Am Tag darauf verkündete das Ministerium, die Reform werde zugunsten der
Betroffenen in den Koalitionsfraktionen ohne Zeitdruck abgestimmt. Am 27.
Januar 2003 wurde aus dem Bundeskanzleramt berichtet, die Pläne zur Reform der
Pflegeversicherung seien gestoppt, aber am 30. Januar 2003 teilte die
Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN mit, die Koalition habe sich auf eine
umfassende Reform der Pflegeversicherung verständigt. Berechtigen diese
Meldungen zu Hoffnungen auf gesetzgeberische Problemlösungen in dieser
Legislaturperiode?
Vielleicht erwartet die Politik, dass die Praxis alle
Probleme selbst löst: Auf Initiative der Bundesministerinnen Renate Schmidt und
Ulla Schmidt wurde im Oktober 2003 ein Runder Tisch zur Verbesserung des
Niveaus der pflegerischen Betreuung eingerichtet. In vier Arbeitsgruppen sind
alle Akteure im Bereich der Pflege vertreten, um bis zum Oktober 2005 praxis-
und handlungsorientierte Maßnahmen zu entwickeln, die auf der Basis der
vorhandenen Finanzmittel rasch und wirksam umgesetzt werden können.
Heidi Reinschmidt, Referentin für Altenhilfe und Pflege
beim Paritätischen Wohlfahrtsverband
Quelle: MENSCHEN das Magazin 1/2004