Archiv 2004
Familie: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt?
Der demografische Wandel lähmt nicht nur unsere
umlagefinanzierten Sicherungssysteme und die wirtschaftliche Entwicklung,
sondern ist eine Bedrohung für eine vitale und zukunftsfähige Gesellschaft.
Darin sind sich die Experten einig. Es gibt viel zu wenig Kinder. Was hindert
die Menschen daran, ihren Wunsch nach eigener Familie zu verwirklichen? Junge
Paare haben sehr genaue Vorstellungen davon, wie sie Familie leben können. Sie
wollen Beruf und Familie miteinander verbinden und mit der Familiengründung
keine finanziellen Abenteuer eingehen. Offenbar scheint es immer mehr Menschen
aus beruflicher wie auch finanzieller Sicht vernünftiger, keine Kinder zu
bekommen.
Die Familienpolitik versucht dieser Herausforderung zu
begegnen, indem sie den Ausbau von Kinderbetreuung forciert, um so den Wünschen
nach Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit besser entsprechen zu
können. Über das bevölkerungspolitische Interesse hinaus bedarf es aber einer
Familienpolitik, die die bestehende „strukturelle Rücksichtslosigkeit“
gegenüber Familien beseitigt. Bereits 1992 hat das Bundesverfassungsgericht im
„Trümmerfrauenurteil“ dem Gesetzgeber den bindenden Verfassungsauftrag erteilt,
die Lage der Familien mit jedem Reformschritt in Bereichen des Steuer- und
Sozialrechtes zu verbessern. Im Urteil zur Pflege hat es 2001 präzisiert, dass
Kindererziehungs- und Beitragsleistungen in den umlagefinanzierten
Sicherungssystemen gleichwertig zu behandeln sind. Zwar lobt die
Bundesregierung selbst das „familienpolitische Profil“ ihrer Reformen, die Lage
der Familien wird sich dadurch jedoch nicht verbessern.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
wird nach einer Studie des Kinderschutzbundes zusätzlich etwa 1,7 Millionen
Menschen, darunter rund 500000 Kinder und Jugendliche, auf Armutsniveau
drücken. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sieht die Bundesregierung die
Einführung eines Kinderzuschlags vor. Eltern, die mit ihrem Erwerbseinkommen
zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer Kinder sichern können,
erhalten für die maximale Dauer von drei Jahren pro Kind monatlich bis zu 140
Euro zusätzlich zum Kindergeld. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, um
kindbedingte Armut zu beseitigen. Der Kinderzuschlag ist mit seiner zeitlichen
Befristung und Finanzausstattung jedoch zu schmal angelegt.
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz stellt zwar Kinder
weiterhin von Zuzahlung frei, viele familienorientierte Leistungen, wie z.B.
Haushaltshilfe oder die stationäre Vorsorge und Rehabilitation im Rahmen der
Müttergenesung, sind jedoch mit Zuzahlungen verbunden. Da das Versicherungsfallrisiko
ausschließlich Familien tragen, werden diese damit zusätzlich belastet.
Zusammen mit den zahlreichen anderen Zuzahlungsregelungen werden diese erst bei
einer Belastungsgrenze von zwei Prozent des bereinigten Bruttoeinkommens
– Kinderfreibeträge werden in Abzug gebracht – von der
Krankenversicherung übernommen.
Die Reform der Pflegeversicherung steht unter dem Diktat des
Pflegeurteils des Bundesverfassungsgerichtes von 2001 (siehe oben), womit
Familien auf der Beitragsseite entlastet werden müssten. Doch genau dies lehnt
die Rürup-Kommission ausdrücklich ab, und auch die Herzog-Kommission schlägt
nur geringfügige Beitragszuschüsse für Eltern vor. Ein Konzept zur Anerkennung
der generativen Beiträge fehlt.
Kinder sind nach wie vor die Garanten der Rente. Ohne
Nachwuchs gehen die heutigen Beitragszahler leer aus. Diejenigen, die keine
Kinder aufziehen, tun zunächst nichts für ihre eigene Alterssicherung, denn
ihre Beiträge gehen per Umlage direkt an die Elterngeneration. Und dennoch
sorgen sie so am besten für ihre Altersversorgung. Mit ihren Beitragszahlungen
erwerben sie nämlich Anwartschaften, die später die Kinder anderer begleichen
müssen. Und zusätzlich können sie mit den eingesparten Unterhaltsleistungen
private Vorsorge betreiben.
Um den Zuschnitt des künftigen Rentensystems wird noch
gerungen. Eine spürbare Korrektur zugunsten von Eltern und insbesondere Müttern
zeichnet sich jedoch nicht ab. Von der geforderten Gleichwertigkeit generativer
und monetärer Beiträge kann überhaupt keine Rede sein. Entgegen den Versprechen
bei der Verabschiedung des Haushaltes 2003 wird der Bezug von
Bundeserziehungsgeld drastisch erschwert. Von besonderer Bedeutung ist die
Reduzierung der Einkommensgrenzen in den ersten sechs Bezugsmonaten um 40
Prozent (!) und die „Glättung“ der Leistungen von 307 auf 300 Euro bzw. von 460
auf 450 Euro bei nur einjährigem Bezug des Erziehungsgeldes. Diese Kürzung
konterkariert das ursprüngliche Anliegen des Bundeserziehungsgeldes: Eltern
sollten mit Hilfe des Erziehungsgeldes die Erwerbsarbeit zeitweise reduzieren
und sich so in der ersten Lebensphase intensiver um den Nachwuchs kümmern
können.
Die Situation von Familien wird sich nicht verbessern. Hinzu
kommen die zahlreichen Kürzungen der Länder und Kommunen bei den sogenannten
„Freiwilligkeitsleistungen“, die bisher auch die besondere Situation von
Familien im Blick hatten. Bei Inanspruchnahme von Pflichtleistungen der Kinder-
und Jugendhilfe wird bereits über Kostenbeteiligungen der Eltern nachgedacht.
Alles in allem kein positives Signal für Familien und die,
die es werden wollen, und somit keine nachhaltige Sozialpolitik.
Markus Günter, Leiter des Referates Familie, Frauen und
Kinder im Deutschen Caritasverband
Quelle: MENSCHEN das Magazin 1/2004