Archiv 2004
Rente: Beitragsstabilität um jeden Preis
Die gesetzliche Rentenversicherung steht angesichts der seit Jahren anhaltenden
Massenarbeitslosigkeit und der prognostizierten demografischen Veränderungen
vor großen Herausforderungen. Dennoch darf das System der gesetzlichen
Rentenversicherung, das im Laufe seiner mehr als einhundertjährigen Geschichte
Weltkriege, Inflationen und Rezessionen überstanden hat, nicht leichtfertig
aufgegeben werden. Die Probleme der Rentenversicherung können im System gelöst
werden, wenn Politik und Gesellschaft bereit sind, durch ein Gesamtkonzept die
gleichmäßige und sozial gerechte Verteilung der Lasten sicherzustellen.
Der Bundesregierung fehlt ein solches Gesamtkonzept. Ihre
Rentenpolitik erschöpft sich vielmehr in einseitigen und immer tiefer
greifenden Leistungskürzungen bei ständig gestiegenen Beiträgen. Angesichts der
zahlreichen Eingriffe allein der vergangenen drei Monate fällt es den
Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern, aber auch den Fachleuten zunehmend
schwerer, einen Überblick über die Leistungskürzungen und ihre Auswirkungen in
den kommenden Jahren zu behalten. Das schafft nicht nur Verunsicherungen,
sondern zerstört das Vertrauen der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner in
die gesetzliche Rentenversicherung.
Bereits die Leistungsausgrenzungen und neuen
Zuzahlungsregelungen, die mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz beschlossen
wurden, werden für Rentnerinnen und Rentner im kommenden Jahr eine finanzielle
Mehrbelastung bedeuten. Viele Rentnerinnen und Rentner werden aber von einer
Regelung in besonderer Weise betroffen sein, die in der Öffentlichkeit bislang
keine große Aufmerksamkeit gefunden hat. Ab dem 1. Januar 2005 müssen sie für
Betriebsrenten und Zusatzversorgungsleistungen im öffentlichen Dienst den
vollen, anstatt wie bisher den halben allgemeinen Beitragssatz zahlen. Dieses
bedeutet eine reale Kürzung der Betriebsrenten um durchschnittlich sieben
Prozent.
Mit ihren „Rentennotgesetzen“ hat die Bundesregierung im
Oktober weitere drastische Leistungskürzungen für Rentnerinnen und Rentner
beschlossen, die sich auch noch auf die Anwartschaften der heutigen
Versicherten auswirken werden. Zum einen wird die Rentenanpassung 2004
ausgesetzt, die nach derzeitigen Prognosen etwa 0,6 Prozent in den alten und
etwa 0,8 Prozent in den neuen Ländern betragen hätte. Zum anderen müssen
Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. April den Beitragssatz zur
Pflegeversicherung von 1,7 Prozent in voller Höhe selbst tragen. Damit steht
fest, dass sie nicht nur an Kaufkraft verlieren, sondern auch noch weniger
Rente ausbezahlt bekommen werden als in diesem Jahr. Für einen
Durchschnittsrentner mit 1000 Euro dürften diese Kürzungen rund 20 Euro im
Monat ausmachen.
Noch bevor der Bundestag diese „Rentennotgesetze“
beschlossen hatte, brachte die Bundesregierung zwei weitere Rentengesetze auf
den Weg, die im Laufe des nächsten Jahres beschlossen werden sollen und das
Rentenniveau abermals dramatisch sinken lassen werden. In dem so genannten
Entwurf für ein Nachhaltigkeitsgesetz sollen langfristige Maßnahmen zur Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt werden. Während die Rentenreform
2000 noch zwei Ziele vor Augen hatte, nämlich die Beitragssatzstabilität
einerseits und das Sicherungsziel eines Nettorentenniveaus von 67 Prozent
andererseits, soll dieses Sicherungsziel nunmehr zugunsten der
Beitragssatzstabilität ganz aufgegeben werden.
Im Zentrum dieses Gesetzentwurfs steht der von der Rürup-Kommission vorgeschlagene
Nachhaltigkeitsfaktor, mit dem das Verhältnis zwischen Rentenbeziehern und
Beitragszahlern bei den Rentenanpassungen berücksichtigt werden soll. Damit
werden sich nicht nur demografische Veränderungen, sondern auch Verschlechterungen
auf dem Arbeitsmarkt stärker als bisher niederschlagen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Rentenanpassung auf
den 1. Januar zu verschieben. Auf den ersten Blick mag dieses vorteilhaft
erscheinen, da die nächste Rentenanpassung bereits zum 1. Januar 2005 und nicht
erst zum 1. Juli 2005 erfolgt. Im Ergebnis führt diese Maßnahme aber dazu, dass
die der Rentenanpassung zugrunde liegende Bruttolohnentwicklung um ein Jahr
verzögert weitergegeben wird. Für die Rentnerinnen und Rentner wird die Neugestaltung
der Anpassungsformel nach Prognosen des Verbandes Deutscher
Rentenversicherungsträger (VDR) auch im Jahr 2005 auf eine Nullrunde
hinauslaufen. Darüber hinaus dürften die Anpassungen bis zum Jahr 2007 wohl
nicht einmal Inflationsverluste ausgleichen.
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der
rentenrechtlichen Bewertung von Zeiten schulischer Ausbildung, die gerade in
jüngster Zeit diskutiert wurde, würde hingegen nur künftige Rentnerinnen und
Rentner treffen. Für einen Durchschnittsverdiener mit 45 Versicherungsjahren
kann dies aber immerhin eine Kürzung der Rente um bis zu 5 Prozent (bis zu ca.
59 Euro in den alten und ca. 52 Euro in den neuen Bundesländern) bedeuten.
Mit dem zweiten Rentengesetz, dem so genannten Alterseinkünftegesetz, will die Bundesregierung ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 umsetzen und die
Besteuerung von Renten und Pensionen neu regeln. Ziel des Gesetzentwurfs ist,
Renten entsprechend den Pensionen bis zum Jahr 2040 schrittweise voll zu besteuern.
Die Rentenversicherungsbeiträge, die derzeit noch zum Teil aus bereits
versteuertem Einkommen entrichtet werden, sollen schrittweise von der Steuer
freigestellt werden. Für die Beschäftigten würde dies eine zunehmende
steuerliche Entlastung bedeuten, wohingegen viele Rentnerinnen und Rentner
langfristig mit einer höheren Besteuerung ihrer Renten rechnen müssen. Zwar
dürfte laut Gesetzentwurf ein Durchschnittsrentner mit 1000 Euro auch in den
kommenden Jahren noch von einer Besteuerung seiner Rente verschont bleiben,
Rentner mit guten Zusatzeinkünften hingegen könnten schon sehr bald damit
rechnen, Steuern an den Fiskus abführen zu müssen.
Es darf ernsthaft bezweifelt werden, dass die Politik der „Beitragssatzstabilität um
jeden Preis“ das gravierende Problem der Massenarbeitslosigkeit lösen wird.
Vielmehr wird den Rentnerinnen und Rentnern in noch nie da gewesenem Maße
Kaufkraft und dem Binnenmarkt damit in ganz erheblicher Weise die Nachfrage
entzogen. Darüber hinaus befindet sich die Bundesregierung auf einem Irrweg,
wenn sie meint, mit diesen drastischen Leistungsrücknahmen das System
langfristig stabilisieren und die Attraktivität der Rentenversicherung
dauerhaft gewährleisten zu können. Wer die Lasten der Arbeitslosigkeit und der
demografischen Entwicklung sozial gerecht verteilen will, darf nicht nur
Kürzungen auf der Ausgabenseite vornehmen und damit in erster Linie diejenigen
belasten, die keine Möglichkeiten mehr haben, die Kürzungen durch verstärkte
Eigenvorsorge auszugleichen. Ziel einer sozial gerechten Fortentwicklung der
Rentenversicherung müsste vielmehr die Stärkung der Einnahmeseite sein,
insbesondere durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die
Rentenversicherung.
Alterssicherung braucht Verlässlichkeit. Dieses gilt nicht
nur für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, sondern in besonderer Weise für
die Versicherten und künftigen Rentnerinnen und Rentner, die bereits jetzt
Dispositionen für ihre künftige Alterssicherung treffen müssen. Wer allerdings
nicht weiß, was er künftig an gesetzlicher Rente zu erwarten hat, kann auch
keine nachhaltige Eigenvorsorge betreiben. Die Bundesregierung ist daher gut
beraten, moderate Beitragssatzerhöhungen in Kauf zu nehmen, wenn sich hierdurch
ein verlässliches und berechenbares Rentenniveau garantieren und das Vertrauen
in die Rentenversicherung wiederherstellen lässt.
Adolf Bauer ist Präsident des Sozialverbandes Deutschland
(SoVD), ehemals Reichsbund.
Quelle: MENSCHEN das Magazin 4/2003