Archiv 2004
Eingliederungshilfe
Herr Dr. Fink, in der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 9.
Oktober 2003 wird ein Systemwechsel beschrieben, der sich derzeit in
Deutschland vollziehe: von der Sozialnation zur Bürgernation. Wir seien dabei,
den Gründungsmythos der Bundesrepublik – nämlich den Sozialstaat –
aufzugeben, weil die Krisen nicht mehr mit Systemreparaturen zu überwinden
seien. Sehen Sie auch Zeichen für einen solchen Wandel?
Dr. Fink: Grundsätzlich ja. Es gibt Daten aus der
Behindertenhilfe und Psychiatrie, die mittlerweile Allgemeingut sind, in ihrer
Dramatik aber nicht wahrgenommen werden. In der Vergangenheit hat man fast
ausschließlich auf ein beruflich organisiertes Experten- und Spezialistensystem
gesetzt. Die Lebenswelt behinderter Menschen und ihrer Angehörigen ist von
Experten mit besten Absichten kolonisiert worden. Ehrenamtliche,
nichtberufliche, bürgerschaftliche Hilfenetze sind noch Randerscheinungen.
Wie wirkt sich das aus?
Die Hilfe ist dementsprechend teuer. Tendenz steigend. Denn
der Anteil der älteren, behinderten und psychisch erkrankten Menschen wird in
den kommenden Jahren überproportional steigen. Entsprechend steigt der Bedarf
an Eingliederungs- oder Rehabilitationsleistungen. Allein die Werkstätten für
behinderte Menschen benötigen bis 2011 – je nach Erhebungsmethode –
zwischen 20 000 und 30 000 zusätzliche Plätze. Antworten auf die Frage, wie wir
methodisch und organisatorisch darauf reagieren sollten, werden seit Jahren
veröffentlicht.
Wie das finanziert werden soll, weiß – wenn wir
ehrlich sind – noch niemand. Zugleich bröckelt die finanzielle Basis der
Behindertenhilfe und Psychiatrie: Sozialversicherungen und Sozialhilfeträger
stehen vor leeren Kassen. Nur eines ist sicher: Alle ernst zu nehmenden Parteien
werden verhindern, dass Abgaben, Steuern oder Sozialbeiträge die Arbeitskosten
noch stärker belasten.
Welche Folgen hat das für Menschen mit Behinderungen?
Die Auswirkungen sind ambivalent. Einerseits wird das
Selbstbewusstsein von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen durch die
Politik unterstützt mit dem so genannten Paradigmenwechsel – weg von der
Fürsorge hin zur Selbstbestimmung. Andererseits scheuen sich Politiker und
Sozialhilfeträger nicht mehr, die Leistungen für Menschen mit Behinderung als eine
der Ursachen für die Finanzkrise der Kommunen zu benennen.
Ebenso widersprüchlich ist die Tatsache, dass behinderte
Menschen nach der Geburt in Deutschland akzeptiert sind wie noch nie, dass
gleichzeitig Präventions- und Verhinderungsvorstellungen vor der Geburt durch
die Heilsversprechen der Biomedizin genährt werden. Der Durchschnittsbürger
erschrickt, wenn er die Prognosen über die Anzahl der Menschen mit Behinderung
und über die Kosten der Eingliederungshilfe hört. Seine uneingeschränkte
Akzeptanz schlägt leicht in die Frage um, ob „das“ nicht verhindert werden
könnte.
Wie gehen die Verbände der Behindertenhilfe damit um?
Jahrzehntelang haben wir nicht nur in der Behindertenhilfe
nach dem Prinzip „mehr vom Selben“ gehandelt: Auf höheren Bedarf reagierten wir
mit mehr ausgebildeten Profis, mehr Projekten, mehr Gebäuden, mehr Angeboten
– aber auch mit mehr Staat. Es gab schon in den 60er und 70er Jahren des
vorigen Jahrhunderts Kritiker dieser Institutionalisierung der Hilfen. Sie sind
aber in ausgewählten Zirkeln hängen geblieben. Und noch immer gibt es viele
Leistungserbringer und Verbändevertreter, die meinen, die Krise sei vorübergehend. Dabei bin
ich sicher, dass heute alle Beteiligten entweder in aller Klarheit oder
zumindest in der Tiefe des Herzens begriffen haben: Mehr vom Selben ist out!
Wie haben Politik, Rehabilitations- und Kostenträger
bislang auf die Krise reagiert?
Der Bundesgesetzgeber erlässt bis heute Gesetze, durch die
die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen finanziell verbessert
werden. Die Länder und Kommunen werden dadurch unter einen finanziellen Druck
gesetzt, der für die Behindertenhilfe und Psychiatrie in ihrer Gesamtheit
mittelfristig einen größeren Schaden anrichtet als für den einzelnen Menschen
mit Behinderung Positives bewirkt wird. Denn nachfolgende Behörden und
Leistungsträger verhindern eine praktische Umsetzung. Als Beispiel sei hier nur
die Orientierung der Leistung und des Preises am individuellen Hilfebedarf mit
den §§ 93 ff Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und die Vereinheitlichung der
Leistungsgewährung durch das Sozialgesetzbuch IX genannt.
Mittlerweile ist allerdings auch auf Bundesebene Schluss mit
lustig: Die gesamte Sozialrechtsreform mit Hartz III, Hartz IV und den damit
verbundenen Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB XII zeigen einen neuen Trend.
Ich nenne nur ein Beispiel: §70 Abs. 3 SGB XII-Entwurf bringt Feuer unter das
Dach des Sozialstaats. Dort heißt es:„… die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen und die Finanzkraft der
öffentlichen Haushalte angemessen berücksichtigen.“
Das Kriterium der Finanzkraft der öffentlichen Haushalte
gibt den Finanzministern in den Bundesländern die Möglichkeit, von der
bestgehüteten Errungenschaft des Sozialstaats abzuweichen, nämlich dem
Bedarfsdeckungsprinzip. Zudem besteht eine schon lange bekannte Strategie der
Rehabilitationsträger darin, Leistungspflichten und Kosten von sich auf andere
zu verschieben.
Wie reagieren die Verbände auf diesen Trend?
Es geht ein Aufschrei durch die Verbände. Ich bin aber
ziemlich sicher, dass der Aufschrei nichts nützen wird, wenn wir keine
Alternativen anbieten.
Was ist zu tun?
Folgende Konzepte lassen sich erkennen:
- Die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung und
ihrer Angehörigen wird stärker mit der Selbstverantwortung verknüpft.
- Die „Nutzer“ werden so unterstützt, dass sie ihr bisher
eher moralisches Wahlrecht praktisch anwenden können.
- Das Ergebnis der Leistung ist zentraler Ausgangspunkt für
die Beurteilung und Steuerung der Leistung.
- Die Verantwortung des Staates wird auf seine
kleinstmögliche Einheit, nämlich die Gemeinde, verlagert und die Verpflichtung
des Staates zur Daseinsfürsorge wird von der Durchführungsverantwortung
getrennt.
- Ein wesentliches Element der Steuerung ist ein fair
geregelter Wettbewerb der Leistungsanbieter.
- Die Kontrolle des gesamten Systems verlagert sich von der
behördlichen/ obrigkeitsstaatlichen Prüfung auf die soziale Kontrolle durch die
„Nutzer“ der Leistungen.
Wie könnte es dann weitergehen?
Für die Zukunft der Eingliederungshilfe zum Beispiel schlage
ich drei Schwerpunkte vor:
- Gemeindeorientierung, verbunden mit der Symbiose von
nichtberuflichem, bürgerschaftlichem Engagement und beruflichem Hilfesystem
- Wirkungsorientierte Steuerung
- Vom Sach- zum Geldleistungsprinzip
Das müssen Sie erläutern ...
Schon das Grundgesetz verpflichtet den Staat, in Not
geratenen Menschen Hilfe anzubieten, damit sie ihre Notlage in Würde überwinden
können. Der Verpflichtung des Staates steht ein Recht des Einzelnen auf soziale
Leistungen zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gegenüber. Das der
katholischen Soziallehre entstammende Subsidiaritätsprinzip fordert allerdings
auch, dass der Staat nicht selbst alles Erforderliche tun, sondern eher die
betroffenen Menschen und die sie umgebenden gesellschaftlichen Gruppen
befähigen soll, die konkrete Hilfe zu organisieren, zu gestalten und zu
erbringen.
Dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland liegen, neben
der Subsidiarität, drei weitere Prinzipien der katholischen Soziallehre
zugrunde: Personalität, Universalität und Solidarität. Daraus lassen sich nicht
nur Ansprüche der Bürger gegenüber ihrem Staat, sondern auch der Bürger
untereinander ableiten. Ein Staat kann Solidarität zwischen den Bürgern nur
begrenzt erzwingen. Er ist auf die Kräfte angewiesen, die sich aus einer
sozialen Wertegemeinschaft ergeben. Menschen in Notlage sind Bürger, die
rechtlich gegenüber dem Staat einen Anspruch haben, moralisch gegenüber jedem
einzelnen Mitglied der sozialen Wertegemeinschaft.
Was heißt das für die Dienste und Einrichtungen der
Verbände?
Erstens muss Gemeindenähe nicht nur räumliche Nähe bedeuten,
sondern Dienst in der Gemeinde, wobei ich sowohl die Pfarrgemeinde als auch die
politische Gemeinde meine. Zweitens kann die Symbiose von beruflicher und nichtberuflicher Arbeit
verwirklicht werden, wenn
- Gemeindenähe und die Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger zwei Seiten einer Medaille sind
- neben dem selbstverständlichen Anspruch eines auf Hilfe angewiesenen Bürgers gegenüber dem Staat die ehrenamtliche Arbeit als eine selbstverständliche „Bürgerbewegung“ entwickelt wird
- ehrenamtlich Tätige in die Maßnahmen einbezogen werden, mit denen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erreicht werden sollen
- ehrenamtlich Tätige als Korrektiv wirken können, damit die beruflich Tätigen der Versuchung widerstehen, die Lebenswelt der Rat- und Hilfesuchenden zu kolonisieren
- ehrenamtlich Tätige die beruflich Tätigen als Experten für die Funktionsstörungen und für den analytischen Blick und die beruflich Tätigen die ehrenamtlich Tätigen als Experten für die Lebenswelt der betroffenen Menschen akzeptieren
- unsere Einrichtungen und Dienste es als wesentlichen Teil ihrer Aufgabe sehen, Hilfenetze zwischen den Bürgern zu entwickeln und aufrechtzuerhalten.
Und die wirkungsorientierte Steuerung?
Damit Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstbestimmung
gestärkt werden und damit sie zwischen Angeboten wählen können, müssen sie über
die Leistung informiert sein. Experten der Behindertenhilfe können die Struktur
ihres Leistungsangebotes beschreiben – Zimmergröße, Anzahl und
Ausbildungsstand des Personals. Auch die Vorgänge der Leistungserbringung
können anschaulich dargestellt werden, z.B. wie die Förderung durchgeführt
wird. Ob das alles aber wirklich zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
beiträgt, ist weitgehend offen.
Ein Beispiel: Ein großes Wohnheim, das den Bewohnern alle
Freizeitmöglichkeiten wie Turnhalle, Schwimmbad, Abenteuerspielplatz mit
Grillstelle usw. auf dem Gelände zu bieten hat, verhindert mit großer
Wahrscheinlichkeit den Kontakt zu der „normalen“ Wohnbevölkerung. Wenn Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft auch daran gemessen wird, dass Menschen mit
Behinderung Kontakt zur „normalen“ Wohnbevölkerung haben, wird hier nur
eingeschränkt „Teilhabe an der Gemeinschaft“ angeboten.
Und die Abkehr vom Sachleistungsprinzip?
Alle reden vom Paradigmenwechsel, niemand will ihn wirklich!
Zugegeben: In Gesetzestexten und in Festreden ist die Veränderung in der
Haltung gegenüber Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, deutlich
erkennbar. Aus der Fürsorge wird eine Dienstleistungsbeziehung, in der der
hilfebedürftige Fürsorgeempfänger ein selbstbewusster Nutzer oder Kunde ist.
Die Folgerungen dieses Paradigmenwechsels für die leistungsrechtliche Praxis
sind dagegen noch immer nicht in Sicht. Das System der Leistungszuteilung und
-erbringung muss diesem Wandel folgen und vom Sach- zum Geldleistungsprinzip
übergehen. Solange die Zuweisung von Leistungen zusammen mit einem großen Teil
der dazu gehörenden Verfahren, der Planungs- und teilweise der
Durchführungsverantwortung in der Hand einer Behörde ist, bleiben Wahlfreiheit
und Selbstbestimmung weiterhin schöner Schein – weit von der
Bedarfsgerechtigkeit entfernt.
Wie kommt es zu einer solchen Situation, obwohl bereits
vor sieben Jahren das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) mit dem Anspruch der
Bedarfsgerechtheit novelliert wurde?
Bekanntlich haben auch die Leistungs-, Qualitäts- und
Vergütungsvereinbarung nicht verhindert, dass weiterhin zwischen Einrichtungen
nicht zu begründende Vergütungsunterschiede für vergleichbare Leistungen
bestehen. Verhandlungsgeschick und der zufällige Zustand der Haushalte sind
eher die Ursache für die Höhe der Tagessätze als der Hilfebedarf der Menschen.
Nur der Wechsel von der Sach- zur Geldleistung in Form eines
persönlichen Budgets wird diesen für eine demokratische Gesellschaft
unhaltbaren Zustand aufheben. Dieser These stimmen offensichtlich mittlerweile
auch einige Sozialpolitiker und zuständige Beamte im Bundesministerium für
Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) zu. Aber der Widerstand ist groß: Das
Sachleistungsprinzip wird von den Sozialleistungs- und
Sozialversicherungsträgern aufrechterhalten und wirkt weiterhin subtil als
Relikt des patriarchalischen Staatsverständnisses: Entweder benutzt man es in
aller Offenheit zur Kosteneindämmung, wie z.B. in Rheinland-Pfalz, oder man
kreiert Modelle, die schon bei der Planung als Totgeburt erkennbar sind, wie
z.B. in Baden-Württemberg. Die dritte Strategie erleben wir zur Zeit bei der
Einbeziehung des BSHG ins SGB XII: Man plädiert für eine Minimalformulierung im
Gesetz, so dass möglichst viel offen bleibt und auf Landesebene auf kleiner
Flamme vor sich hin gekocht werden kann.
Haben Sie eine Alternative parat?
Ja. Die Höhe eines Persönlichen Budgets wird durch ein
ökonometrisches Statistikverfahren ermittelt und korreliert mit dem
individuellen Hilfebedarf. Das Muster dieses Verfahrens sind die viel
gescholtenen Fallgruppenpauschalen in den Krankenhäusern oder der Regelsatz für
die Hilfe zum Lebensunterhalt. Das Zuordnungsverfahren muss allerdings
objektiven Kriterien und demokratischer Kontrolle unterliegen. Dazu müssen im
Gesetz bundesweit gültige Kriterien festgelegt werden für die Verfahren zur
- Bestimmung der Budgethöhe
- Definition des Hilfebedarfs
- Feststellung des individuellen Hilfebedarfs
- transparenten Darstellung der Angebote
- Förderung des Verbraucherschutzes statt staatlicher Kontrolle
- sowie zur Definition von Qualitätsstandards der Leistungserbringung und der Zulassung von Diensten und Einrichtungen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass solche Konzepte
tatsächlich schnell umgesetzt werden?
Damit die Entwicklung dieser Kriterien nicht auf den
Sanktnimmerleinstag verzögert oder durch komplizierte Verfahrensweisen zum
Scheitern freigegeben wird, muss die Bundesregierung Druck in die Angelegenheit
bringen.
Erstens muss es erklärter Wille sein, das Persönliche Budget
nicht nur des schönen Scheins wegen, sondern zur Förderung des umfassenden
Paradigmenwechsels einzuführen. Zweitens müssen alle Menschen mit Behinderung
einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget erhalten. Drittens muss es
eine weitere Vorschrift mit Gesetzeskraft geben, die bis zum nächsten Herbst die
Vorlage der genannten Kriterien einfordert. Leistungsträger, Wohlfahrts- und
Behindertenverbände müssen an einen Tisch und unter wissenschaftlicher
Begleitung sowie unter der Moderation des BMGS diese Herkulesarbeit meistern.
Es ist vorstellbar, dass das BMGS den Mut hat, dieses Experiment zu wagen. Dort
wartet man allerdings auf eine klare Position von den Wohlfahrts- und
Behindertenverbänden. Die Verbände sollten möglichst schnell ein klares Zeichen
setzen!
Ich weiß, dass Befürchtungen nicht unbegründet sind,
Verbände würden nur in ihrer bekannten Rolle als Forderer, Bremser und
Verhinderer auftreten. Aber das Innovationspotenzial in den Verbänden muss nur
aus dem Schattendasein herausgeholt werden. Dass mit herkömmlichen Konzepten
nicht mehr viel zu erreichen ist, haben gerade erst die Gewerkschaften leidvoll
erfahren müssen. Wir sollten den Wechsel vom Sozial- zum Bürgerstaat
mitgestalten.
Quelle: MENSCHEN das Magazin 4/2003