Archiv 2004
Hartz: Reformen auf dem Arbeitsmarkt
Seit die Hartz-Kommission vor einem Jahr ihren Bericht zur
Reform des Arbeitsmarktes vorgelegt hat, sind die Erwartungen an die
Bundesregierung sehr hoch. Inzwischen hat sich die Situation auf dem
Arbeitsmarkt weiter verschlechtert. Die Arbeitslosigkeit ist mit zurzeit 4,35
Millionen die höchste nach der Wiedervereinigung. Erste Elemente der
Hartz-Vorschläge (Personal-Service-Agenturen, Mini-Jobs, Ich-AG) sind zwar seit
einigen Monaten in Kraft, entfalten aber nur geringe Wirkung.
Die Veränderungen, die mit den neuen Hartz-Gesetzen (Hartz 3
und 4) vorgesehen sind, hat der Kanzler als „Jahrhundertreform“ bezeichnet. Und
wirklich, das Gesetzespaket enthält die Reform der Arbeitsförderung, die
Organisationsreform der Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenführung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Noch unübersichtlicher wird die Lage, wenn man
die Sozialhilfe- und die Gemeindefinanzreform hinzunimmt. Alle Vorhaben sind
sowohl inhaltlich wie auch finanziell eng miteinander verkoppelt.
Nun liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, auch
die Opposition hat ihre Vorstellungen eingebracht und Ernüchterung macht sich
breit. Zwar gelingt es, viele Reformbestrebungen im Gesetz zu verankern,
festzustellen bleibt aber, dass dies bei allen Vorschlägen einhergeht mit
finanziellen Leistungskürzungen und vielen ungeklärten Fragen.
Der Bundesregierung gelingt es mit ihrem Entwurf, die zwei
Unterstützungssysteme Sozial- und Arbeitslosenhilfe für alle erwerbsfähigen
Arbeitslosen zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende im neuen SGB II
zusammenzuführen. Träger der neuen Leistung soll die Bundesanstalt sein, die
damit für alle erwerbsfähigen Arbeitslosen zuständig wäre. Dem
Verschiebebahnhof zwischen Arbeits- und Sozialamt wäre endlich ein Riegel
vorgeschoben. In den neuen Job-Centern sollen hilfsbedürftige Arbeitslose eine
intensive Betreuung auf der Grundlage ihrer individuellen Situation durch
Eingliederungspläne erhalten. Dazu werden die Betreuungsfälle für den einzelnen
Berater auf 75 festgelegt statt wie bisher 350 bis 500.
Dem stehen jedoch Einkommensverluste für die meisten
heutigen Arbeitslosenhilfebezieher und -bezieherinnen entgegen, schärfere
Sanktionen bei Verweigerung, Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien und für
einige Familien auch geringere Regelsätze in der Sozialhilfe. Diesen
Leistungskürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft könnte man, so
schmerzlich dies ist, ja noch zustimmen, wenn die eingesparte Summe zur
Verbesserung ihrer Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt eingesetzt werden
würde. Dies passiert – zumindest nach den vorliegenden Entwürfen –
jedoch nicht.
Hinzu kommt der Ausschluss von wichtigen sozialen
Dienstleistungen all derjenigen, die nicht Anrecht auf die neue Grundsicherung
haben. Dabei handelt es sich um Arbeitslose, die nicht hilfsbedürftig sind, und
um Erwerbstätige, die dringend eine Schuldnerberatung, Drogenberatung oder
psychosoziale Hilfen benötigen. Wurden diese bisher im Rahmen der Sozialhilfe
auch präventiv für Menschen erbracht, um Sozialhilfeabhängigkeit frühzeitig zu
verhindern, so ist im neuen Gesetz ein solches Vorgehen nicht vorgesehen.
Besonders problematisch wird die Eingliederung jener Frauen sein, die zwar
arbeitslos, aber aufgrund der neuen Anrechnungsmodalitäten von Einkommen und
Vermögen nicht mehr leistungsberechtigt sind.
Besonders schwer fällt aber eine abschließende Bewertung des
Gesetzesentwurfes, weil so viele entscheidende Fragen offen bleiben. Es gibt
keine konkrete Festlegung, wie die Zusammenarbeit der Arbeitsämter und der
Sozialämter vor Ort aussehen soll. Fraglich ist im Augenblick auch, ob die
durch die Gemeindefinanzreform beabsichtigte finanzielle Entlastung der
Kommunen wirklich im notwendigen Umfang gelingen wird.
Noch ungeklärter ist, was nach den Verhandlungen mit der CDU
im Bundesrat von dem jetzigen Gesetzesentwurf übrig bleibt. Wenn man sich
diesen nämlich genauer anschaut, dann stellt man fest, dass es hier nicht nur
zu größeren Leistungskürzungen kommt. Besonderes Problem bei den
CDU-Vorschlägen ist, dass ein Zwei-Klassen-System von Arbeitslosen zementiert
werden soll. Die Arbeitslosengeldbezieher und -bezieherinnen, denen alle
Maßnahmen und Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen und
die Restlichen, die Langzeitarbeitslosen, denen nur noch der Weg zum Sozialamt
bleibt.
Es ist dringend erforderlich, dass die Bundesregierung die
aufgezeigten Lücken im System und die offenen Fragen schnellstens gemeinsam mit
Kommunen und Wohlfahrtsverbänden klärt, und dass verhindert werden kann, dass
sich die Union mit ihrem Modell durchsetzt.
Apostolos Tsalastras ist Referent für Grundsatzfragen der
Sozialpolitik beim AWO-Bundesverband e.V.
Quelle: MENSCHEN das Magazin 3/2003