Archiv 2004 Deutschland unter Zugzwang
Die Europäische Kommission geht vor den Europäischen Gerichtshof, um die EU-Antidiskriminierungsvorschriften durchzusetzen. In Brüssel wurden rechtliche Schritte gegen sechs Mitgliedstaaten angekündigt. Die Richtlinien, die Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion und der sexuellen Orientierung untersagen, sollten bis Ende 2003 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen werden. Die Kommission wird beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland, Österreich, Finnland, Griechenland und Luxemburg einbringen.
Seit Jahren haben NGOs die Bundesregierung auf die im Vorjahr abgelaufenen Fristen aufmerksam gemacht und auf eine rasche Umsetzung, zum Beispiel in Form eines Zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ZAG), gedrängt.
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