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Wer wegen seines Geschlechts, der Hautfarbe, der Religion oder wegen einer Behinderung benachteiligt wird, soll künftig auf Schadenersatz klagen können. Das sieht der Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz der Koalitionsfraktionen vor, der am 15.12.04 in Berlin vorgestellt wurde. |
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