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Sie sind hier: Aktion Grundgesetz, Archiv, 2002 Von der Idee zum Antrag für eine barrierefreie StadtSie sind der Ansicht, dass Sie als einzelne Person oder als Organisation in der Politik nichts erreichen können? "Die da oben" machen ja doch nur, was sie wollen?Falsch! Viele PolitikerInnen schenken Ihnen gerne Aufmerksamkeit, wenn ihnen die Probleme anschaulich erklärt und konkrete Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Hier einige Tipps, wie auch Sie einen Antrag für eine barrierefreie Stadt auf den Weg bringen können: Wo ist das Problem? Formulieren Sie die Probleme, die Sie bzw. andere behinderte Menschen in Ihrer Stadt haben, so genau wie möglich, z.B. „Ich kann den Bus wegen der Stufen nicht nutzen“. Was ist Ihre Lösung? Überlegen Sie, wie Sie das Problem genau gelöst haben wollen, und machen Sie konkrete Vorschläge, in dem Sie zum Beispiel einen Antrag für eine barrierefreie Stadt entwerfen. Dabei müssen Sie das Rad nicht neu erfinden, sondern können auf bereits erfolgreiche Anträge aus anderen Städten und den Musterantrag der Aktion Grundgesetz zurückgreifen. Welche Verbündeten haben Sie? Es ist leichter, wenn eine bzw. mehrere Organisationen hinter Ihrem Anliegen und Ihrem Antrag stehen. Gewinnen Sie also andere Personen, Organisationen und PolitikerInnen für die Unterstützung der gemeinsamen Sache und weisen Sie auf diese Unterstützung hin. Wie überzeuge ich die Stadtverordneten? Kontaktieren Sie die zuständigen Abgeordneten verschiedener Parteien und vermitteln Sie ihnen das Problem und Ihren Vorschlag für einen Antrag so anschaulich und konkret wie möglich. Informieren Sie die Presse über Ihre Probleme und Vorschläge. Verweisen Sie auf positive Beispiele aus anderen Städten wie Kassel oder Erlensee, die bereits ähnliche Anträge für barrierefreie Städte verabschiedet haben. Sie können die Stadtverordneten auf die „Erklärung von Barcelona“ aufmerksam machen. Die Erklärung von Barcelona“ wurde anlässlich des Europäischen Kongresses „Die Stadt und die Behinderten“ am 23. und 24. März 1995 in Barcelona, Spanien, erarbeitet und verabschiedet. Dieses von der EU initiierte und geförderte Projekt, ist ein Gemeinschaftsprojekt von EU, den TeilnehmerInnen des Kongresses und der Stadt Barcelona. Mit dieser Erklärung formulieren die InitiatorInnen aus verschiedenen europäischen Städten Standards zu Schaffung gleichberechtigter Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in den und durch die Kommunen. Vor allem fordern sie mit dieser Erklärung weitere Städte auf, mit ihrem Beitritt zur Erklärung von Barcelona ebenfalls konkrete Schritte für eine barrierefreie Stadt zu unternehmen und einem internationalen Netzwerk zur Umsetzung der formulierten Ziele beizutreten. Städte, die dieser Erklärung beitreten, verbinden dies auch zunehmend mit der Verabschiedung von Anträgen bzw. Konzepten für eine barrierefreie Stadt. Der Erklärung von Barcelona sind bereits rund 350 Städte wie z.B. Straßburg, Klagefurt, Jerusalem, Bologna, Florenz, Lissabon, Madrid, Barcelona, Genf, Stockholm und Birmingham beigetreten; In Deutschland sind dies zum Beispiel schon Bonn, Düsseldorf, Münster, Frankfurt, Göttingen, Kassel, Gladbeck und Osnabrück. Was passiert nun mit dem Antrag?: Wenn Sie Abgeordnete gefunden haben, die Ihren Antrag so oder in abgeänderter Form ins Parlament einbringen wollen, beraten diese ihn in der Regel zuerst in ihren Fraktionen und versuchen dabei, die Unterstützung der Fraktion zu finden. Dann kann der Antrag von einer Fraktion allein oder von mehreren Fraktionen gemeinsam in einen Ausschuss oder direkt in die Ratsversammlung eingebracht werden. Wenn die Mehrheit des Parlamentes dem Antrag zugestimmt hat, ist er verabschiedet und für die Verwaltung bindend. Jetzt müssen Sie darauf achten und dafür eintreten, dass die Bestimmungen auch konsequent umgesetzt werden. Wenn der Antrag nicht verabschiedet wird, müssen Sie einen neuen Anlauf starten und mehr Überzeugungsarbeit leisten. Ein langer Atem und der richtige Zeitpunkt sind oft nötig, um zum Erfolg zu kommen. Wenn auch Ihre Stadt die „Erklärung von Barcelona“ unterstützen möchte oder sie nähere Informationen möchte, können Sie sich an Ottmar Miles-Paul, NETZWERK ARTIKEL 3, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/9977172, e-mail ottmar.miles-paul@bifos.de wenden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.nw3.de Dieses Informationen sind als Merkblatt hier auch im pdf-Format erhältlich. |
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