|
Diese Seiten sind mit den Inhalten der behindertenpolitischen Geschehnisse der letzten Jahre auf dem Stand April 2007 eingefroren. Alle aktuellen Informationen zu behindertenpolitischen Themen finden Sie unter dieGesellschafter.de.
|
Sie sind hier: Aktion Grundgesetz, Archiv, 2002 Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen seit 1. Mai in Kraft
„Der Bund muss Beispiele setzen“Bundesarbeitsminister Riester und Behindertenverbände feierten gemeinsam Bundesarbeitsminister Walter Riester sieht den Bund in der Pflicht, das am heutigen 1. Mai 2002 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen des Bundes mit Leben zu füllen. „Die Bundesbehörden müssen Beispiele setzen, auf die sich andere beziehen können“, sagte Riester am 30. April in Berlin bei der Auftaktveranstaltung zum „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen“.„Sonst bleibt dieses Gesetz wie viele andere Gesetze eine leere Papierhülse.“ Er selber wolle in seinem Bundestagswahlkreis gemeinsam mit den dortigen Behindertenverbänden schauen, wie das Gesetz vor Ort am besten umgesetzt werden könne. Es bestünden zwar schon lange auf allen Ebenen intensive Kontakte zur Wirtschaft, doch gebe es hier „noch dicke Bretter zu bohren“, so der Minister. Im Rahmen derselben Veranstaltung hatte zuvor der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack, das Gesetz allen Menschen mit Behinderungen in Deutschland symbolisch übergeben. „In gemeinsamer Arbeit ist es uns gelungen, den behindertenpolitischen Reformstau aufzulösen“, sagte Haack. Damit sei ein behindertenpolitischer Paradigmenwechsel eingeleitet worden, bei dem Selbstbestimmung statt Fürsorge die Richtschnur der künftigen Integrationspolitik sei. Kernstück des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit. Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern zum Beispiel auch die Kommunikation blinder und sehbehinderter Menschen in den elektronischen Medien und ihre Teilnahme an Wahlen. Behinderten Menschen soll ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Kommunikationseinrichtungen „in der allgemein übliche Weise, ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe“ zu nutzen. Zur Erreichung dieses Ziels wurden verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-, Luft- und Nahverkehr sowie u.a. das Gaststätten und Hochschulrahmengesetz geändert. Die Deutsche Gebärdensprache wird als eigenständige Sprache anerkannt.
Für Dr. Andreas Jürgens vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen, das maßgeblich an der Formulierung mitgewirkt hat, ist das Gesetz „der Einstieg in den Ausstieg aus der Benachteiligung und Ausgrenzung behinderter Menschen“. Denn „mit einem Gesetz kann man zwar nicht die Köpfe der Menschen verändern“, so der Kasseler Richter. „Doch ein Gesetz verändert die Rahmenbedingungen, in denen sich Verständnis für Menschen mit Behinderungen entwickeln kann.“ Das Bundesgleichstellungsgesetz kann nach Ansicht der Organisationen der Behindertenhilfe und –selbsthilfe aber nur der Anfang eines Prozesses sein, der zum Beispiel auf Landes- und kommunaler Ebene und durch ein Zivilrechtliches Gleichstellungsgesetz fortgesetzt werden muss. So begrüßte der ehemalige Präsident des Deutsche Gehörlosen-Bundes und Landesbehindertenbeauftragte von Schleswig-Holstein, Dr. Ulrich Hase, zwar ausdrücklich die Anerkennung der Gebärdensprache durch das Bundesgleichstellungsgesetz, doch lägen wichtige Regelungen zur Gebärdensprache im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Vorsitzende des Deutschen Behindertenrates, Brigitte Pathe, bemängelte nicht nur, dass das Bundesgleichstellungsgesetz hinsichtlich einiger Fristen, in denen Barrierefreiheit hergestellt werden müsse, unklar sei. „Der behindertenpolitische Erfolg der Bundesregierung ist erst dann gegeben, wenn es gelingt, noch in dieser Legislaturperiode das Zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) zu verwirklichen.“ Pathe veröffentlichte einen Appell des Deutschen Behindertenrates an Bundeskanzler Gerhard Schröder und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, „nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben.“ Es sei höchste Zeit, dass die Bundesregierung Verfahren zum ZAG zügig einleite. Ein Entwurf für das Gesetz, das vor Diskriminierung im privaten Rechtsverkehr schützen soll, liege bereits seit Monaten im Justizministerium vor. In einem Grußwort an die Teilnehmer der Berliner Veranstaltung schloss Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin allerdings aus, dass das ZAG noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde. Das für 2002 geplante Gesetz solle nun doch erst nach der Bundestagswahl angegangen werden. Und: „Dazu brauchen wir Ihre Hilfe“, appellierte die Ministerin an die Betroffenen.
Der Bundesgeschäftsführer der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Dr. Bernhard Conrads, verdeutlichte, warum das ZAG gerade für Menschen mit geistiger Behinderung wichtig ist. Der Entwurf des Justizministeriums gebe zum Beispiel Handhabe gegen Diskriminierung im Versicherungsbereich sowie Hotel- und Gaststättengewerbe und ermögliche rechtsverbindliche Vereinsmitgliedschaften. „Zur Durchsetzung solcher Anliegen ist insbesondere das im ZAG vorgesehene Verbandsklagerecht von besonderer Bedeutung“, so Conrads. Der Geschäftsführer der Aktion Mensch, Dieter Gutschick, erinnerte daran, dass über 100 Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe seit 1997 in der Aktion Grundgesetz gemeinsam nicht nur für das Bundesgleichstellungsgesetz, sondern für eine grundlegende rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland gestritten und dabei den „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ am 5. Mai zu einer Institution in Deutschland gemacht hätten. Aus diesem Grund laute das Motto des diesjährigen 5. Mai auch „Gleichstellung ...aber richtig!“ Hierfür hat die Aktion Mensch eine „Justitia-Aktion“ initiiert. Ein Ziel: Bis Ende 2002 mindestens 100 Kommunen dazu zu bewegen, einen Beschluss für eine barrierefreie Stadt zu fassen. Die „Aktion Grundgesetz“ hat sich seit 1997 zur größten Sozialkampagne der deutschen Nachkriegsgeschichte entwickelt. Initiiert von der Aktion Mensch und unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten streiten über 100 Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe für die rechtliche Gleichstellung behinderter Menschen. Im letzten Jahr haben sich in Deutschland rund 120.000 Menschen an Aktionen zum 5. Mai beteiligt. Somit ist diese Kampagne die größte Protestbewegung seit der deutschen Wiedervereinigung. |
|
|